Werden Sie Mitglied im TSV Rothwesten

Mitglieder des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen im Sinne des Bürgerlichen
Gesetzbuches sein.

Beitritt:
Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich entweder beim Vorstand oder bei den Abteilungsleitern zu beantragen. Für den Antrag ist der Vordruck „Aufnahmeantrag 2020“ zu verwenden.

Mitglieder:
Der Verein setzt sich zusammen aus

  • ordentlichen
    müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie haben Sitz und Stimme in den Mitgliederversammlungen. Sie sind wählbar, soweit nicht gesetzliche oder andere Bestimmungen entgegenstehen.
  • jugendlichen
    haben das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet. Ihre Aufnahme in den Verein ist von der schriftlichen Einverständniserklärung eines gesetzlichen Vertreters abhängig. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erlangen sie die Rechte und Pflichten der ordentlichen Mitglieder.
  • Ehrenmitgliedern
    regelt das Ehrenstatut

Austritt:
Der Vereinsaustritt ist jeweils zum 30.06. und 31.12. jeden Jahres möglich. Die Austrittserklärung muss dem Vorstand oder den Abteilungsleitern vier Wochen vorher schriftlich vorliegen.
Bei Austrittserklärungen jugendlicher Mitglieder ist die Mitzeichnung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Mit dem Austritt ist etwa dem Verein gehörendes Eigentum zurückzugeben.
Das Beitragskonto muss ausgeglichen sein.

Ausschluss:
Mitglieder können aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sie gegen die Bestimmungen der Satzung oder die Interessen des Vereins verstoßen.

Mitgliedsbeitrag:
Nach Beschluss der Jahreshauptversammlung vom Dez. 2018 sind folgende Mitgliedsbeiträge ab dem 01.01.2019 gültig:

Erwachsene   =  7,- €/ Monat          =    84,-€/Jahr
Ehegatte         =  5,- €/ Monat          =    60,-€ Jahr
Jugendliche   =  4,-€/ Monat           =    48,-€/Jahr
Familie            =13,- €/Monat           =   156,€/Jahr   (2 Erw.+ 1 Kind), weitere Kinder sind kostenfrei!

Darüber hinaus werden durch einzelne Abteilungen des TSV Spartenbeiträge erhoben.
Die Beitragszahlungen enden bei Austritt bzw. Ausschluss jeweils am 30.06. bzw. 31.12 jeden Jahres.
Neumitglieder haben die Beiträge im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens zu entrichten.