Verhaltensregeln auf dem Sportplatz TSV Rothwesten 1945 e.V.

Die Verantwortlichen der Fußballabteilung möchten Zuschauern und Gastmannschaften schon im Vorfeld der durchzuführenden Freundschafts- und Serienspiele folgendes mitteilen:

Der Vorstand und die Fußballer des TSV Rothwesten haben sich gegenüber dem Hessischen Fußball Verband verpflichtet, bestimmte Regeln einzuhalten, um den Spielbetrieb wieder aufnehmen zu können. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass zusätzlich die Richtlinien des Hygienekonzeptes des HFV, durch die Gastmannschaften umzusetzen sind.

2020.08.21_TSV_HFV_Hygienekonzept

Hierzu ist das Sportgelände in drei Bereiche eingeteilt:

Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“
Spielfeld und Wechselbereich (siehe Anlage, weiß umrahmter Bereich),
hier ist das Betreten für Zuschauer nicht erlaubt. Der Bereich ist gesondert abgesperrt und nur Spielern Auswechselspielern und Offiziellen vorbehalten. Entsprechende Markierungen sind angebracht.

Zone 2 „Umkleidebereich“
Sporthalle (siehe Anlage, blau umrahmter Bereich),
der Zutritt ist lediglich Spielern, Offiziellen und Schiedsrichtern erlaubt. Der Zugang/Ausgang für Gäste und Heimmannschaften sind der Anlage zu entnehmen. Im Bereich der Sporthalle gilt Maskenpflicht  oder Beachtung der Abstandsregeln von 1,5m. Die Duschräume sind maximal mit 2 Personen zu nutzen.

Zone 3 „Publikumsbereich (Außenbereich)“
Zuschauerbereich, Clubheim (siehe Anlage, rot umrahmter Bereich),
auch dieser Bereich ist gesondert markiert. Vor dem Eintritt in diesen Bereich werden von allen Zuschauern Daten gem. dem Infektionsschutzgesetz auf einem Formblatt abgefragt. Hierzu gehören die Angabe von Name und Vorname, die Adresse und eine Telefonnummer. Desinfektionsspender stehen zur Handdesinfektion am Eingang bereit. Im Zuschauerbereich dürfen Gruppen bis 10 Personen zusammenstehen, ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist jedoch einzuhalten. Ausgänge und Eingänge werden durch Markierungen räumlich getrennt. Im Clubheim (Toiletten) des TSV Rothwesten muss  Mund und Nasenschutz getragen werden.

An den Bedienungstheken ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Sollte sich der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten lassen, muss zwingend ein Mund Nasenschutz durch die Beteiligten getragen werden.

2020.08.21_Lageplan_Hygienekonzept_TSV

Wichtig: Entsprechende Hinweisschilder sind an allen neuralgischen Punkten angebracht. Allen Zuschauern, Sportlern und Betreuern wünschen wir: „Bleiben Sie gesund“. Wir sehen uns beim nächsten Heimspiel. Halten Sie sich an die Hygieneregeln.

Mit sportlichen Grüßen (Hygienebeauftragter TSV Rothwesten)

Gerhard Siewert