Die aktuellen Allgemeinverfügungen besagen für…
Stadt Kassel:
- max. Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen = 100
- Gültigkeit aktuell bis einschließlich 28.10.
Landkreis Kassel:
- max. Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen = 150
- Maskenpflicht auf der gesamten Sportanlage für Besucher und Betreuer
- Auf Sportanlagen mit Sitzplatzmöglichkeit kann auf dem Sitzplatz bei Einhaltung der
Abstandsregeln die Maske abgenommen werden - Gültigkeit aktuell bis einschließlich 05.11.
Der HFV und der TSV weisen nochmal ausdrücklich auf die Maskenpflicht im Landkreis Kassel hin.
Weiterhin gilt, dass die Infektionswahrscheinlichkeit beim unmittelbaren Fußballspiel als gering eingeordnet werden kann, aber die am Spielfeldrand, den Umkleiden und eventuellen „Zusammenstehen“ nach dem Spiel stattfindenden Kontakte können als auslösende Rolle betrachtet werden.
Also hat jeder, der nicht während der 90 Minuten dem Ball hinterher jagt oder unter Abstandseinhaltung sitzt, auf der Sportanlage Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen!