Nutzung des Clubheimes erst nach erfolgter Vorlage eines Hygienekonzeptes

Der Vorstand wird sein ausgearbeitetes Hygienekonzept der Gemeinde zur Prüfung einreichen. Vorbehaltlich einer Genehmigung durch die gemeindlichen Gremien sind Sitzungen von Sparten und Vorstand anschließend unter folgenden Bedingungen erlaubt:

COVID-19 Schutz und Handlungskonzept zur Nutzung des Clubheimes für Sitzungen:

1. Anmeldung der Sitzung beim Vorstand

2. Benennung eine/n Hygienebeauftragte/n, der/die als Ansprechpartner dient und die Maßnahmen    überwacht

3. Teilnehmer werden dokumentiert, um eine Kontaktverfolgung zu ermöglichen

4. Desinfektionsmittel werden vom Verein zur Verfügung gestellt:

für Personen

die Tische werden vor und nach der Sitzung desinfiziert

5. Die Küche wird nicht genutzt

6. Der Zutritt und Aufenthalt erfolgt unter der Beachtung des Mindestabstandes von 1,5 Meter

7. Nachweisliche Belehrung der Teilnehmer gemäß „Schutz und Handlungskonzept zur Nutzung des Clubheimes für Sitzungen“

8. Aushänge werden zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen gut sichtbar   angebracht

9. Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sind zu beachten

10. Keine Gegenstände zwischen Personen, die nicht in einem gemeinsamen Hausstand angehören, entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden.

Der Vereinsvorstand wird die Sparten/Abteilungen über eine evtl. Genehmigung durch die Gemeinde, zur Nutzung des Clubheimes, umgehend informieren.

Der Vorstand